Hier eine Zusammenstellung von wichtigen Fragen (FAQ):

 

Muss ich einen Feuerlöscher im Haushalt haben?

 

  • Es gibt im Moment keine Verpflichtung einen Feuerlöscher im Haushalt zu haben. Es wird jedoch empfohlen.

 

Muss ich einen Feuerlöscher im meinem Betrieb haben?

  • JA! Es muss sowohl die Arbeitsstätte als auch jedes gewerblich genutzte Fahrzeug( auch Kleintransporter) mit       Feuerlöschern ausgerüstet sein.

 

Aller wie vielen Jahren muss ein Feuerlöscher überprüft werden?

  • Der regelmäßige Prüfturnus beträgt 2 Jahre. Ausnahmen z.B. bei Bussen dann jährlich

 

Wie viele Feuerlöscher benötige ich für mein Unternehmen?

  • Das kommt auf die Größe Ihres Betriebs und auf die Brandgefährdung an. 
  • Kontaktieren Sie uns einfach, wir beurteilen Ihre benötigten Löschmitteleinheiten.

 

Wie muss ein Feuerlöscher gekennzeichnet werden?

  • Wenn keine durchgehende Notbeleuchtung gegeben ist, muss jeder Feuerlöscher mit einem nachleuchtenden Schild gekennzeichnet sein

 

Welcher Feuerlöscher ist der richtige für mich?

  • Das kann man pauschal nicht sagen. Sicherlich ist für die meisten Betriebe der Pulverlöscher der geeignetste. Aber es kommen auch Co2 Feuerlöcher für z.B. Serverräume oder Elektroschränke zum Einsatz. 
  • Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gern weiter.

 

Was ist der Unterschied zwischen Dauerdruckfeuerlöschern und Löschern mit Aufladetechnik?

  • Der Unterschied ist das Funktionsprinzip. Bei Dauerdrucklöschern befindet sich das Treibgas ( Stickstoff) direkt im Feuerlöscherbehälter. Der gesamte Feuerlöscher ist somit ein Druckbehälter.
  • Bei Aufladefeuerlöschern befindet sich das Treibgas ( CO2) in einer kleine Flasche. Der Feuerlöscher steht somit nicht permanent unter Druck.

 

Haben Sie noch weitere Fragen schreiben Sie uns eine Email. Gern beantworten wir Ihnen diese.

 


Rauchwarnmelder laut Landesbaurecht Niedersachsen

Die wässrige Lösung wird zur Bekämpfung von Bränden fester, Glut bildender Stoffe eingesetzt.
Typische Anwendungsgebiete:
– Papier- und Kartonagenläger
– Hotels
– Verkaufs- und Ausstellungsflächen
– Textilienläger
– Büroräume
– Lagerhaltung von organischen Materialien
– Wohnbereiche
– Aktenlagerun Text zu schreiben.


Die Brandschutzunterweisung: Was, wie, wann und wie oft?

Die Brandschutzunterweisung ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen

Brandschutzes. Sie dient der Vorbeugung und soll Ihre Mitarbeiter fit für den

Ernstfall machen.

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, alle erforderlichen

Maßnahmen zu treffen, um das Leben und die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten. Im § 12 ArbSchG ist festgelegt, dass der Arbeitgeber alle

Beschäftigten über den Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu

unterweisen hat.

Der Brandschutz ist ein Teil dieser Arbeitsschutzunterweisung, da Brandgefahr praktisch in allen Unternehmen, selbst in Firmen mit reiner Bürotätigkeit, besteht.

Dass Brandschutzunterweisungen regelmäßig in angemessener Form und Inhalt durchgeführt werden, ist auch Bestandteil der Bewertung durch

Qualitätsmanagementsysteme und hat Einfluss auf das Ergebnis der Bewertung.

 

Wie oft muss eine Brandschutzunterweisung durchgeführt werden?

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer bei der Arbeitsaufnahme eine Brandschutzunterweisung erhalten. Diese Unterweisung muss in jährlichen Abständen wiederholt werden. Es ist jedoch möglich, dass eine Brandschutzunterweisung auch in kürzeren Abständen erfolgt.

Solche Ausnahmen gelten zum Beispiel, wenn es in der Firma zu einem Brand oder einer Explosion gekommen ist, wenn sich die Nutzung ändert oder neue Maschinen bzw. Anlagen in Betrieb genommen werden. Die Brandschutzunterweisung bezieht sich nur auf den unmittelbaren Arbeitsplatz des Arbeitnehmers.

Wird er an einem neuen Arbeitsplatz mit anderen Brandgefahren eingesetzt, muss erneut eine Brandschutzunterweisung erfolgen.

Erfordert die Arbeit des Mitarbeiters den Umgang mit Gefahrstoffen, muss er gesondert über das richtige Verhalten beim Arbeiten mit diesen Materialien unterwiesen werden.

 

Brandschutzunterweisung – eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat eine Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Angestellten. Im Rahmen dieser Sorgfaltspflicht muss er sie mit den Brandgefahren und dem Verhalten im Brandfall vertraut machen, die im Unternehmen Gültigkeit haben. Das versetzt den Mitarbeiter in die Lage, im Fall eines Brandes richtig zu reagieren, sich in Sicherheit zu bringen oder, falls es möglich ist, Maßnahmen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden zu treffen. Die Brandschutzunterweisung muss in jährlichen Abständen wiederholt werden. Wenn sich die Gefahrenlage ändert, beispielsweise bei einer Änderung der Nutzung, nach einem Brand, bei der Installation neuer Maschinen oder an einem neuen Arbeitsplatz mit anderen Aufgaben, muss die Brandschutzunterweisung eher erfolgen. Die Unterweisung muss so erfolgen, dass sie der Mitarbeiter verstehen kann. Sie erfolgt in der Regel durch den Brandschutzbeauftragten oder den direkten Vorgesetzten unmittelbar am Arbeitsplatz.


Allgemeine Infos

Gliederungsschema einer Brandschutzordnung nach DIN 14096 

Teil der Brandschutzordnung                           Zielgruppe                                                                                             Inhalt

Brandschutzordnung Teil A                                   Alle Personen im Gebäude oder Betrieb                                   Aushang "Verhalten im Brandfall" mit schlagwortartigen

                                                                                                                                                                                                               Anweisungen / Hinweisen und ergänzenden graphischen                                                                                                                                                                                                                Sicherheitszeichen zur Brandverhütung und für das Verhalten

                                                                                                                                                                                                               im Brandfall

Brandschutzordnung Teil B                                 Personen (zum Beispiel Bewohner oder Beschäftigte),      Maßnahmen zur Verhütung von Bränden Hinweise zum Verhalten im

                                                                                         die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen            Brandfall

                                                                                         Anlage aufhalten

Brandschutzordnung Teil C                                Alle Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben          Struktur der Brandschutzorganisation; Handlungsanweisungen,

                                                                                                                                                                                                               z.B. für Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte,

                                                                                                                                                                                                               Brandschutzhelfer*innen