Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind ein wesentlicher Bestandteil des baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes. Sie sorgen im Brandfall dafür, dass Rauch und heiße Brandgase gezielt aus dem Gebäude abgeführt werden. Dadurch bleiben Flucht- und Rettungswege länger raucharm, die Selbstrettung wird erleichtert und die Feuerwehr kann effektiver löschen.
Statistisch gesehen ist Rauch die häufigste Todesursache bei Bränden – funktionierende RWA-Anlagen retten daher nachweislich Leben.
Warum gibt es dafür verbindliche Vorgaben?
Im Brandfall müssen RWA-Anlagen sofort und zuverlässig funktionieren. Versagen sie durch mangelnde Wartung, technische Defekte oder unsachgemäße Veränderungen, kann sich Rauch unkontrolliert ausbreiten.
Um dieses Risiko zu minimieren, schreibt der Gesetzgeber klare technische und organisatorische Anforderungen vor.
RWA-Anlagen sind sicherheitsrelevante Einrichtungen und dürfen weder außer Betrieb gesetzt noch eigenmächtig verändert werden.
Wo sind die Anforderungen geregelt?
Die rechtlichen und technischen Grundlagen ergeben sich unter anderem aus:
• den Landesbauordnungen (LBO)
• der Musterbauordnung (MBO)
• den Sonderbauvorschriften (z. B. für Schulen, Industriehallen, Versammlungsstätten)
• den DIN-Normen, insbesondere
• DIN 18232 (Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen)
• DIN EN 12101 (Maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen)
• den Vorgaben der Hersteller
• den Arbeitsstättenregeln (ASR A2.3)
Diese Regelwerke legen fest, wo RWA-Anlagen erforderlich sind, welche Bauart eingesetzt werden muss (NRA oder MRA) und wie sie zu betreiben und zu warten sind.
Wie oft müssen RWA-Anlagen gewartet werden?
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person geprüft und gewartet werden.
In bestimmten Gebäuden oder bei hoher Beanspruchung können halbjährliche Prüfungen erforderlich sein.
Im Rahmen der Wartung werden unter anderem geprüft:
• Auslöse- und Steuerungseinrichtungen (Handtaster, Rauchmelder, Zentrale)
• Öffnungsaggregate und Antriebe
• Energieversorgung (Akkus, Notstrom)
• Klappen, Fenster oder Lichtkuppeln
• Vollständigkeit und Funktion der Beschilderung
• Dokumentation und Prüfnachweise
Alle Prüfungen müssen lückenlos dokumentiert werden – diese Nachweise sind im Ernstfall von entscheidender Bedeutung.
Wer haftet im Schadenfall
Die Verantwortung für eine funktionierende RWA-Anlage liegt grundsätzlich bei:
• Eigentümern und Betreibern von Gebäuden
• Arbeitgebern im Rahmen der Arbeitssicherheit
• ggf. Mietern, wenn sie Anlagen beeinträchtigen oder unzulässig verändern
Funktioniert eine RWA-Anlage im Brandfall nicht ordnungsgemäß, kann dies zur Folge haben:
• Leistungs- oder Regressforderungen durch Versicherungen
• Bußgelder
• zivil- und strafrechtliche Konsequenzen
Eine regelmäßige Wartung ist daher nicht nur Pflicht, sondern auch ein wichtiger Schutz vor erheblichen Haftungsrisiken.
Mein Service für Sie
Ich unterstütze Sie bei:
• der Prüfung und Wartung von RWA-Anlagen
• der fachgerechten Dokumentation
• der Beratung zu gesetzlichen Anforderungen
• der Instandsetzung bei festgestellten Mängeln
• der Zusammenarbeit mit Behörden und Sachverständigen
So stellen Sie sicher, dass Ihre Rauch- und Wärmeabzugsanlagen jederzeit betriebsbereit, normkonform und rechtssicher sind.
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